Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotografin Veronika Gugenheimer von VERO-FOTO.
gültig ab 01.06.2024
§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)
Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von der Fotografin Veronika Gugenheimer (nachfolgend „Fotografin”) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungen, Fotorechte
Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten Bestätigung oder Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail) zustande.
Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Gesetzes.
Die Bilder der Fotografin dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung: „VERO-FOTO” abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf den Fotos dürfen nicht entfernt werden.
Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen Ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Internet, Social Networks, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), die Auftraggeber treten hierfür das Recht am eigenen Bild ab.
Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
Die Fotografin ist berechtigt aber nicht verpflichtet die digitalen Daten für maximal 3 Monate zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.
§ 3 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung fällig. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gegen Zahlungsansprüche der Fotografin kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn die Fotografin die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Fotografin für eine Fotoshootings oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde der Fotografin eine Person und deren Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 1 Stunde vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet.
§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Die Auswahl der dem Kunden zur Verfügung gestellten Fotos obliegt allein dem Fotografen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen.
Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Fototermin ist die gesamte Auftragssumme als Ausfallhonorar fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Gebucht wurde Fotografin Veronika Gugenheimer, weil der Stil der Fotografie sowie die Bearbeitung gefällt. Sollten dem Paket entsprechend nicht genügend Bilder zur Auswahl des Auftraggebers kommen, zB. nicht gefallen auf den Bildern, gibt’s es keine Rückerstattung des gezahlten Betrages. Stattdessen können Fotos gedoppelt werden, dh. mehrfach in den Druck gegeben werden.
§ 7 Haftung der Fotografin
Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vertragsnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.